Am 1. Januar 2019 sind die im Sommer 2018 beschlossenen Änderungen an der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) der gesetzlichen Kassen in Kraft getreten. Bisher konnten alle Versicherten ab 35 Jahren alle zwei Jahre die kostenfreie Untersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen nutzen.
Je früher eine Beeinträchtigung der Nieren von einem Arzt festgestellt wird,
- desto effektiver kann behandelt werden und
- desto geringer werden die spürbaren gesundheitlichen Einschränkungen sein.
Gleiches gilt für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Zuckerkrankheit. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Nierenschädigung weitere Erkrankungen nach sich ziehen kann, etwa einen Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine frühzeitige Behandlung von CKD kann diese Folgekrankheiten verhindern.
„Check-up“ ist der griffige Ausdruck für die Gesundheitsuntersuchung, die für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 18 Jahren kostenlos beim Hausarzt durchgeführt werden kann. Im Vordergrund steht die Abklärung familiär bedingter Risiken für Krebserkrankungen wie Brustkrebs oder Darmkrebs.
Die Bestandteile der Gesundheitsuntersuchung sind:
- Ärztliches Vorgespräch (Anamnese)
- Impfanamnese
- Körperliche Untersuchung
- Bestimmung der Blutzucker- und Cholesterinwerte (mit vollständigem Lipidprofil)
- Urinuntersuchung (ab 35. Lebensjahr)
- Kurzberatung zum Risikoprofil des Patienten
Folgende Einschränkungen gelten für die Gesundheitsuntersuchung:
- Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren können den Check-up bis zum Erreichen des 35. Lebensjahres nur einmal durchführen lassen.
- Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren können den Check-up nur noch alle drei Jahre kostenfrei nutzen.
- Die Ausrichtung auf die Früherkennung von Diabetes, Herzkreislauf- und Nierenerkrankungen (bis 2018) entfällt zu Gunsten der Abklärung bestimmter Krebsrisiken.