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Kondolenzspende

Viele Angehörige bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation wie der Deutschen Nierenstiftung.

Viele Menschen haben den Wunsch, die Anteilnahme anlässlich eines Todesfalls mit Sinn zu füllen. So kann die Einstellung eines Menschen weiterwirken und auch für die Hinterbliebenen Sinn stiften. Häufig bitten Angehörige von Blumen- oder Kranzspenden Abstand zu nehmen und stattdessen um eine Spende zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation.

Sofern Sie eine Kondolenzspende beabsichtigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung.

Wie Sie helfen können

Spendenaufruf gestalten

Mit einer Spende zu Gunsten der Deutschen Nierenstiftung kann dem Willen des oder der Verstorbenen bedacht werden. Darauf kann in der Traueranzeige oder im Trauerbrief hingewiesen werden.

Beispieltext:
Zum Gedenken bitten wir um eine Spende für die Deutsche Nierenstiftung auf das Konto DE46 5089 0000 0005 2007 09 (BIC: GENODEF1VBD).

Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen).

Bestätigung der Kondolenzspenden

Nach drei Wochen erstellen wir für die Hinterbliebenen eine Liste der eingegangenen Kondolenzspenden. Hieraus können Sie die einzelnen Spendernamen und den gespendeten Gesamtbetrag ersehen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen keine Zuordnung der Beträge zu den jeweiligen Spendern vornehmen dürfen.

Sonderkonto über den Bestatter

Trauerhäuser können ein Sonderkonto für Kondolenzspenden einrichten. Über die Kontoauszüge erhalten Sie einen Überblick über die eingegangenen Spenden und können sich bei den Anteilnehmenden bedanken. Sie sollten in der Traueranzeige oder im Trauerbrief auf das Sonderkonto hinweisen.

Beispieltext:

Zum Gedenken bitten wir um eine Spende für die Deutsche Nierenstiftung auf das Konto … .

Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen).

Nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums überweisen Sie den Gesamtbetrag auf das Spendenkonto der Deutschen Nierenstiftung unter Angabe des Stichworts: Trauerfall (Name des Verstorbenen).

Spendenbescheinigung

Wir lassen allen Kondolenzspendern eine Zuwendungsbescheinigung zukommen. Dazu benötigen wir die vollständige Anschrift im Betreff der Überweisung. Wenn Sie den Spendern eine Bescheinigung ermöglichen möchten, weisen Sie sie bitte darauf hin.

Wenn Sie ein Sonderkonto eingerichtet haben sollten, bitten wir Sie um die Kopie der Kontoauszüge mit den Nachweisen der Einzahlungen sowie einer Aufstellung der Kondolenzspender mit vollständigem Namen und Adresse. Die Zuwendungsbescheinigung erhalten unmittelbar die Kondolenzspender über die Einzelspende, nicht der Inhaber des Sonderkontos über den gesamten Spendenbetrag.

Auch Kondolenzspenden an die gemeinnützig anerkannte Deutsche Nierenstiftung sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.

Spendenkonto

Deutsche Nierenstiftung

IBAN: DE46 5089 0000 0005 2007 09

BIC: GENODEF1VBD

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da:

Tel.: 0 61 51 / 78 0 74-0
Fax: 0 61 51 / 78 0 74-29

info@nierenstiftung.de

Unterstützung in den schwersten Stunden.

Der Trauerratgeber

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