In Deutschland warten laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 11.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Davon stehen allein 8.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Niere.
Der Bedarf an transplantierbaren Organen übersteigt allerdings weit die Zahl der gespendeten Organe. So wurden beispielsweise im Jahr 2017 knapp 1.921 Nieren transplantiert. Die Wartezeit für eine postmortal, also von einer Verstorbenen bzw. einem Verstorbenen, gespendete Niere beträgt im Durchschnitt etwa sechs Jahre.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende fällt vielen Menschen nicht leicht. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Was ist eine Transplantation und um welche Organe geht es?
Eine Transplantation ist eine Operation, bei der Organe und Gewebe von Spenderinnen und Spendern entnommen und in die Körper der Empfängerinnen und Empfänger übertragen werden. Bei den Organen handelt es sich um Nieren, Leber, Herz, Bauchspeicheldrüse, Darm und Lungen. Auch Gewebe kann transplantiert werden, so zum Beispiel die Hornhaut der Augen, die Herzklappen und Teile der Haut, der Blutgefäße sowie des Knochengewebes.
Was ist ein Organspendeausweis?
Auf dem Organspenderausweis kann jeder seine persönliche Haltung zur Organspende für den Todesfall dokumentieren. Grundsätzlich kann man auf dem Ausweis der Organspende zustimmen, diese ablehnen oder eine Person festlegen, die diese Entscheidung im eigenen Todesfall für einen trifft.
Kann man die Spendenbereitschaft auf bestimmte Organe beschränken?
Grundsätzlich können alle Organe und Gewebe zur Verfügung gestellt werden. Wenn man die Organspende beschränken möchte, kann man dies auf dem Spenderausweis entsprechend festhalten.
Muss man als möglicher Organspender befürchten, dass der Tod vielleicht zu früh festgestellt wird?
Heute sind Herz- und Atemstillstand allein keine untrüglichen Todeszeichen mehr. Nur der unwiederbringliche Ausfall aller Hirnfunktionen (des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms) gilt als Todesnachweis. Darüber hinaus schreibt das Transplantationsgesetz vor, dass der Hirntod unabhängig voneinander von zwei qualifizierten Ärztinnen bzw. Ärzten festgestellt werden muss. Dabei dürfen diese Ärztinnen und Ärzte selbst weder an der Entnahme noch an der Transplantation der Organe beteiligt sein. Somit wird ausgeschlossen, dass Besitzerinnen und Besitzer eines Spenderausweises für tot erklärt werden, bevor der eingetretene Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde.
Wie kann man sich als Organspenderin bzw. Organspender anmelden?
Man kann den Spenderausweis ausfüllen und mit den übrigen Personalpapieren – wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein – bei sich tragen. Man braucht sich nicht bei einer bestimmten Adresse anzumelden. Dafür ist es wichtig, die Angehörigen darüber zu informieren, dass man einen Organspenderausweis besitzt.
Ausweisvordrucke erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung, in Gesundheitsämtern, in vielen Apotheken und Arztpraxen und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Telefonnummer 0800-9040400.